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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 10/26

​1. Allgemeine Bestimmungen

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1.1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Ruhrpott Rabauken (nachfolgend „Anbieterin") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kund*innen") über mobile Tierpflege- und Betreuungsleistungen.

(2) Die Anbieterin verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen tierschutzgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen.

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1.2 Einsatz von Mitarbeitenden und Hilfspersonen

(1) Die Anbieterin ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch Mitarbeitende, Aushilfen oder sonstige Hilfspersonen erbringen zu lassen. Vertragspartnerin der Kundinnen bleibt ausschließlich die Anbieterin.

(2) Eingesetzte Personen werden sorgfältig ausgewählt, eingewiesen und angeleitet. Tätigkeiten, die besondere Fachkunde erfordern, werden von der ausgebildeten Tierpflegerin selbst oder unter ihrer Anleitung durchgeführt.

(3) Die Kund*innen sind damit einverstanden, dass die eingesetzten Personen die Wohnung bzw. das Haus betreten, übergebene Schlüssel verwenden und die für die Betreuung erforderlichen Informationen aus Fragebogen und Betreuungsvertrag erhalten. Alle Mitarbeitenden sind zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.

(4) Kund*innen können vor Vertragsabschluss in Textform verlangen, dass bestimmte Leistungen ausschließlich von der Inhaberin erbracht werden. Hierfür kann ein Aufpreis vereinbart werden, der im Angebot ausgewiesen wird. Ohne ausdrücklichen Hinweis ist der Einsatz von Hilfspersonen vereinbart.

(5) Für das Handeln der eingesetzten Personen haftet die Anbieterin nach Maßgabe von Ziffer 1.14. Die dort geregelten Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden und Hilfspersonen.

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1.3 Informationspflicht der Kund*innen

(1) Kund*innen sind verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu den zu betreuenden Tieren zu machen, insbesondere zu Gesundheitszustand, Medikation, Verhalten, Läufigkeit und Besonderheiten im Haushalt. Alle relevanten Informationen sind im bereitgestellten Fragebogen in Textform zu dokumentieren.

(2) Änderungen sind der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben haftet die Anbieterin nicht, soweit sie diese nicht zu vertreten hat.

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1.4 Speicherung von Daten

Die Anbieterin speichert die im Fragebogen und im Betreuungsvertrag enthaltenen Informationen sowie Notizen zum Zustand der Tiere, um die Betreuung auch bei Folgeaufträgen effizient und tierschutzgerecht durchzuführen. Hierzu erhalten auch eingesetzte Mitarbeitende Zugang, soweit erforderlich. Es gilt die Datenschutzerklärung der Anbieterin.

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1.5 Ablehnung von Aufträgen

Die Anbieterin ist berechtigt, Aufträge vor Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

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1.6 Verhalten bei tierschutzwidrigen Zuständen

(1) Tierschutz hat für die Anbieterin höchste Priorität. Werden tierschutzrelevante Missstände wie Vernachlässigung oder Misshandlung festgestellt, ist die Anbieterin berechtigt, die zuständigen Behörden unverzüglich zu informieren.

(2) Die Anbieterin handelt stets zum Schutz der Tiere und im Einklang mit geltendem Recht.

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1.7 Ausfall und Verspätungen

(1) Bei Krankheit oder anderen Notfällen kann die Betreuung durch eine andere qualifizierte Person erfolgen (vgl. Ziffer 1.2). Ist dies nicht möglich, kann es zu einem Betreuungsausfall kommen. Die Kund*innen werden so bald wie möglich informiert.

(2) Da es sich um eine mobile Dienstleistung handelt, kann es in Ausnahmefällen (z. B. technische Probleme am Fahrzeug, Stau) zu kurzfristigen Absagen oder Verspätungen kommen. Die Anbieterin informiert die Kundinnen so bald wie möglich.

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1.8 Erreichbarkeit und Notfallkontakte

Kund*innen müssen während der gesamten Betreuungszeit erreichbar sein oder eine jederzeit erreichbare Notfallperson benennen.

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1.9 Bereitstellung von Arbeitsmitteln

(1) Kundinnen stellen alle notwendigen Arbeitsmittel bereit (z. B. Futter, Näpfe, Streu, Medikamente, Reinigungsmittel).

(2) Fehlende Mittel werden von der Anbieterin beschafft und nachträglich zuzüglich einer Aufwandspauschale von 15 € in Rechnung gestellt.

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1.10 Ausrüstung für Hunde

(1) Für alle Leistungen am Hund stellen Kund*innen eine sichere und geeignete Grundausstattung bereit: Halsband, Leine und ein passend sitzendes Geschirr.

(2) Ist die bereitgestellte Ausrüstung nach Einschätzung der Anbieterin nicht ausreichend, beschädigt, ungeeignet oder unsicher, darf die Anbieterin eigene, geeignete Ausrüstung verwenden.

(3) Für Schäden, die durch unzureichende oder fehlerhafte Kundenausrüstung entstehen, haftet die Anbieterin nur nach Maßgabe von Ziffer 1.14.

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1.11 Foto- und Videoaufnahmen

(1) Die Anbieterin darf während der Betreuung Fotos und Videos der Tiere anfertigen und für Marketing- und Social-Media-Zwecke nutzen.

(2) Personen, Hausnummern, Namensschilder und erkennbare Wohnungsinnenräume werden nicht veröffentlicht. Die Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.

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1.12 Überwachung

Installierte Überwachungsgeräte (z. B. Kameras, Mikrofone) sind der Anbieterin vor Betreuungsbeginn in Textform mitzuteilen. Eine nicht mitgeteilte Überwachung berechtigt die Anbieterin zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

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1.13 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).

(2) Preisanpassungen bleiben vorbehalten. Bereits bestätigte Angebote und Aufträge bleiben davon unberührt.

(3) Für Leistungen an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 25 % des jeweiligen Tagespreises berechnet. Feiertage im Sinne dieser AGB sind: Neujahr (01.01.), Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (01.05.), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der Deutschen Einheit (03.10.), Allerheiligen (01.11.), Heiligabend (24.12.), 1. und 2. Weihnachtstag (25./26.12.) und Silvester (31.12.).

(4) Alle Leistungen außer Hausbesuchen (siehe Ziffer 2) werden nach Abschluss des Auftrags auf Grundlage des tatsächlichen Leistungsumfangs abgerechnet. Die Rechnung ist innerhalb von sieben Tagen ohne Abzug fällig.

(5) Zusätzlich wird eine Fahrtkostenpauschale von 0,30 € je gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt) ab Fahrhauerstraße 23, 45329 Essen berechnet.

(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB.

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1.14 Haftung

(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kund*innen regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Die Haftung für das Handeln von Mitarbeitenden und Hilfspersonen richtet sich nach den Absätzen 1 und 2. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten dieser Personen.

(4) Verhaltensveränderungen der Tiere während oder nach der Betreuung (z. B. durch Trennung, Stress oder Krankheit) liegen im Risikobereich der Kund*innen, soweit die Anbieterin sie nicht zu vertreten hat.

(5) Freiflug bzw. Freilauf erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch der Kundinnen. Verletzungen, Weglaufen oder Tod der Tiere bei Freilauf/Freiflug gehen zu Lasten der Kund*innen, soweit die Anbieterin nicht nach Absatz 1 haftet.

(6) Für Schäden, die Tiere an fremdem Eigentum oder an Personen verursachen, haften die Kundinnen als Tierhalterinnen nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Bestehen einer Tierhalterhaftpflichtversicherung wird empfohlen und ist im Fragebogen anzugeben.

(7) Die Schlüsselübergabe erfolgt auf Risiko der Kund*innen. Die Anbieterin bewahrt Schlüssel sorgfältig und getrennt von Adressdaten auf. Die Haftung für Schlüsselverlust richtet sich nach den Absätzen 1 und 2.

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1.15 Terminabsage und Ausfallregelung

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin in Textform möglich.

(2) Bei Absage weniger als 24 Stunden vor Beginn wird eine Ausfallpauschale von 50 % des vereinbarten Honorars fällig, bei Nichterscheinen ohne Absage der volle Betrag. Den Kund*innen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Anbieterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Für Hausbesuche gelten die Stornobedingungen in Ziffer 2.

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1.16 Tierärztliche Versorgung

(1) Die Anbieterin darf nach Absprache, in Notfällen auch ohne vorherige Absprache, einen Tierarzt aufsuchen. Die Kundinnen sollen im Fragebogen die Haustierarztpraxis und eine Notfallkontaktperson angeben.

(2) Die entstehenden Tierarztkosten sowie eine Pauschale von 30 € pro Tierarztbesuch (für Organisation und Begleitung) tragen die Kundinnen. Den Kund*innen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Aufwand entstanden ist. Eine Vorkasse durch die Anbieterin erfolgt nicht.

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1.17 Verzögerte Rückkehr

(1) Verlängerte Betreuung wird zu den üblichen Konditionen berechnet, sofern sie möglich ist.

(2) Ist keine weitere Betreuung möglich, ist die Anbieterin nach erfolgloser Kontaktaufnahme berechtigt, die Tiere auf Kosten der Kundinnen in einer Tierpension oder einem Tierheim unterzubringen. Hierfür wird eine Aufwandspauschale von 30 € zuzüglich der externen Kosten berechnet; den Kundinnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Aufwand entstanden ist.

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1.18 Verfrühte Rückkehr

Bei verfrühter Rückkehr besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Betreuungspreises.

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2. Hausbesuche

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2.1 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Nach Vertragsabschluss wird eine Rechnung erstellt.

(2) Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 40 % des Gesamtbetrags fällig. Der Restbetrag ist spätestens zu Beginn der Betreuung per Überweisung zu zahlen.

(3) Für die Anfahrt gelten gestaffelte Preise je nach Entfernung ab Fahrhauerstraße 23, 45329 Essen. Die Staffelung beginnt ab 5 km und wird im Angebot ausgewiesen.

(4) Zusatzleistungen, die Betreuung mehrerer Tiere sowie ein erhöhter Verantwortungsumfang (z. B. besondere Pflegeanforderungen, Medikamentengabe) können zu einer Preisanpassung führen. Mehrkosten werden vorab im individuellen Angebot ausgewiesen.

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2.2 Stornierung von Hausbesuchen

(1) Stornierung bis 4 Wochen vor Betreuungsbeginn: volle Rückerstattung einschließlich Anzahlung.

(2) Stornierung bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn: Rückerstattung des Restbetrags; die Anzahlung (40 %) wird als pauschaler Ersatz einbehalten.

(3) Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Betreuungsbeginn: keine Rückerstattung

(4) Den Kundinnen bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass der Anbieterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

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3. Gassi-Service

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3.1 Konditionen

Die Leistungen des Gassi-Services erfolgen nach individueller Absprache. Preise und Durchführung richten sich nach Entfernung, Häufigkeit, zeitlichem Aufwand und dem Verhalten des Hundes. Die genauen Konditionen werden vorab gemeinsam festgelegt und in einem unverbindlichen Angebot dargestellt.

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3.2 Läufige Hündinnen

(1) Kund*innen sind verpflichtet, die Anbieterin rechtzeitig zu informieren, wenn die Hündin läufig ist oder Anzeichen einer bevorstehenden Läufigkeit zeigt.

(2) Während dieser Zeit erfolgen Spaziergänge ausschließlich als Einzelbetreuung und mit durchgehender Leinenführung. Freilauf ist während der Läufigkeit ausgeschlossen. Etwaige Mehrkosten für gesonderte Betreuung oder organisatorische Anpassungen werden vorab mitgeteilt.

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4. Beratungs- und Pflegeleistungen

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4.1 Beratungen

(1) Auf Wunsch bietet die Anbieterin kostenpflichtige Beratungen an zu: artgerechter Haltung und Pflege, bedarfsgerechter Fütterung sowie Auswahl und Anschaffung von Haustieren.

(2) Die Beratungen erfolgen nach bestem Wissen und auf Grundlage allgemein anerkannter Fachinformationen. Sie ersetzen keine tierärztliche Beratung und keine professionelle Verhaltensberatung durch qualifizierte Hundetrainerinnen. Eine Garantie für bestimmte Ergebnisse oder Verhaltensänderungen wird nicht übernommen.

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4.2 Pflegeleistungen

(1) Im Rahmen der mobilen Pflege bietet die Anbieterin grundlegende Leistungen an: Fellpflege, Krallenschneiden, Ohrenreinigung, Parasitenkontrolle und Unterstützung bei der Medikamentengabe. Die Pflege erfolgt ruhig und geduldig unter Beachtung des individuellen Charakters und Gesundheitszustands des Tieres.

(2) Zeigt ein Tier übermäßigen Stress oder treten gesundheitliche Auffälligkeiten auf, wird die Behandlung im Sinne des Tieres abgebrochen und Rücksprache mit den Halter*innen gehalten.

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4.3 Preise und Zahlung

Beratungen und Pflegeleistungen werden unabhängig von der Tierbetreuung berechnet. Die Vergütung richtet sich nach dem zuvor vereinbarten Angebot. Die Bezahlung erfolgt direkt nach der Leistung in bar oder per Rechnung.

 

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5. Schlussbestimmungen

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5.1 Änderungen und Ergänzungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.

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5.2 Gerichtsstand und Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Essen (NRW).

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5.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung

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