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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 12/25
1. Allgemeine Bestimmungen
Vertragsgegenstand
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Ruhrpott Rabauken und den Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kund*innen“) über mobile Tierpflegeleistungen.
Ruhrpott Rabauken verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen tierschutzgerecht, nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen.
Informationspflicht der Kund*innen
Kund*innen sind verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu den betreuenden Tieren zu machen. Alle relevanten Informationen sind im bereitgestellten Fragebogen schriftlich zu dokumentieren.
Speicherung von Daten
Ruhrpott Rabauken speichert die im Fragebogen und im Betreuungsvertrag enthaltenen Informationen, um die Betreuung auch bei Folgeaufträgen effizient und tierschutzgerecht durchführen zu können. Ebenso werden im Rahmen der Betreuung Notizen zum Zustand der Tiere erstellt. Es gilt die Datenschutzerklärung von Ruhrpott Rabauken.
Ablehnung und Abbruch von Aufträgen
Ruhrpott Rabauken ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Verhalten bei tierschutzwidrigen Zuständen
Tierschutz hat für Ruhrpott Rabauken höchste Priorität. Werden tierschutzrelevante Missstände wie Vernachlässigung oder Misshandlung festgestellt, behält sich die Anbieterin das Recht vor, die zuständigen Behörden unverzüglich zu informieren. Ruhrpott Rabauken handelt stets zum Schutz der Tiere und im Einklang mit geltendem Recht.
Ausfall und Verspätungen
Im Krankheitsfall oder anderer Notfälle (z.B. Familiäre Gründe) kann die Betreuung ggf. durch einen qualifizierten Vertreter (z. B. den Lebensgefährten der Inhaberin, ebenfalls gelernter Tierpfleger) erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, kann es zu einem Betreuungsausfall kommen. Da es sich um eine mobile Dienstleistung handelt, kann es in Ausnahmefällen (z. B. bei technischen Problemen am Fahrzeug) zu kurzfristigen Absagen oder Verspätungen (z.B. durch Stau) kommen. In einem solchen Fall informiert Ruhrpott Rabauken die Kund*innen so bald wie möglich.
Erreichbarkeit und Notfallkontakte
Kund*innen müssen während der gesamten Betreuungszeit erreichbar sein oder eine jederzeit erreichbare Notfallperson benennen.
Bereitstellung von Arbeitsmitteln
Kund*innen stellen alle notwendigen Arbeitsmittel (z. B. Futter, Näpfe, Katzenstreu, Medikamente, Reinigungsmittel) bereit. Fehlende Mittel werden von Ruhrpott Rabauken beschafft und inkl. einer Aufwandspauschale nachträglich in Rechnung gestellt.
Ausrüstung für Hunde
Für alle Leistungen am Hund stellen Kund*innen eine sichere und geeignete Grundausstattung bereit, bestehend aus Halsband, Leine und einem passend sitzenden Geschirr. Ruhrpott Rabauken behält sich das Recht vor, eigene und geeignete Ausrüstung zu verwenden. Eine Haftung für Schäden, die durch unzureichende oder fehlerhafte Kundenausrüstung entstehen, ist ausgeschlossen.
Foto- und Videoaufnahmen
Ruhrpott Rabauken erstellt während der Betreuung Fotos und Videos der Tiere und nutzt diese für Marketing- und Social-Media-Zwecke. Mit Vertragsabschluss erklären sich die Kund*innen damit einverstanden. Persönliche und sensible Informationen werden dabei nicht veröffentlicht.
Überwachung
Installierte Überwachungsgeräte (z. B. Kameras, Mikrofone) müssen persönlich oder schriftlich mitgeteilt werden. Eine nicht abgesprochene Überwachung berechtigt Ruhrpott Rabauken zum sofortigen Vertragsrücktritt.
Allgemeine Preise & Zahlungsbedingungen
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Preisänderungen bleiben vorbehalten.
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Alle Preise verstehen sich inkl. 19% MwSt.
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Bei nicht fristgerechter Zahlung werden Mahngebühren in Höhe von 5 € pro Mahnung sowie Verzugszinsen gemäß § 288 BGB fällig.
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Sonn- und Feiertagszuschlag: 25% des jeweiligen Tagespreises
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Als Feiertage gelten folgende Tage: Neujahr (01.01.), Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (01.05.), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Tag der Deutschen Einheit (03.10.), Allerheiligen (01.11.), Heiligabend (24.12.), Weihnachtstage (25. & 26.12.), Silvester (31.12.)
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Alle Leistungen, außer Hausbesuche, werden nach Abschluss des jeweiligen Auftrages auf Grundlage des tatsächlichen Leistungsumfangs per Endrechnung abgerechnet. Diese ist innerhalb von sieben Tagen, ohne Abzug, fällig.
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Zusätzlich fällt eine Fahrtkostenpauschale von 0,30 € pro gefahrene Kilometer (Hin- und Rückfahrt) ab Fahrhauerstraße 23, 45329 Essen an.
Haftung
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Schadensersatzansprüche gegen Ruhrpott Rabauken sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Die Beweislast für das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit liegt bei den Kund*innen.
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Verhaltensveränderungen der Tiere während der Betreuung liegen im Risikobereich der Kund*innen, ebenso wie eine Gewichtsabnahme auf Grund von verminderter Futteraufnahme durch z.B. Trennungsstress.
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Freiflug/Freilauf erfolgt nur auf Wunsch von Kund*innen. Verletzungen, Weglaufen oder Tod bei Freilauf/Freiflug erfolgen auf Risiko der Kund*innen.
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Für Schäden durch Tiere an fremdem Eigentum oder Personen haften die Kund*innen.
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Die Übergabe von Schlüsseln erfolgt auf eigenes Risiko der Kund*innen. Ruhrpott Rabauken verpflichtet sich, die Schlüssel sorgfältig und getrennt von Adressdaten aufzubewahren. Eine Haftung für Schlüsselverlust besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Terminabsage und Ausfallregelung
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei Absage eines Termins weniger als 24 Stunden vor Beginn wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars fällig. Bei Nichterscheinen ohne Absage wird der volle Betrag berechnet. Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
Gassi-Service
Die Leistungen im Rahmen des Gassi-Services durch Ruhrpott Rabauken erfolgen nach individueller Absprache. Preise und Durchführung richten sich nach Entfernung, Häufigkeit, zeitlichem Aufwand und dem Verhalten des Hundes. Die genauen Konditionen werden im Vorfeld gemeinsam mit den Kund*innen festgelegt und in einem unverbindlichen Angebot dargestellt.
Läufige Hündinnen im Gassi-Service
Der/die Kund*in verpflichtet sich, Ruhrpott Rabauken rechtzeitig darüber zu informieren, wenn die zu betreuende Hündin läufig ist oder Anzeichen einer bevorstehenden Läufigkeit zeigt. Während dieser Zeit erfolgen Spaziergänge ausschließlich im Rahmen einer Einzelbetreuung und unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere in Form der durchgehenden Leinenführung. Ein Freilauf ist während der Läufigkeit grundsätzlich ausgeschlossen.
Tierärztliche Versorgung
Ruhrpott Rabauken darf nach Absprache – in Notfällen auch ohne – einen Tierarzt aufsuchen. Die entstehenden Kosten sowie eine zusätzliche Pauschale von 25 € pro Tierarztbesuch sind von den Kund*innen zu tragen. Eine Vorkasse durch Ruhrpott Rabauken erfolgt nicht.
Verzögerte Rückkehr
Verlängerte Betreuung wird automatisch zu den üblichen Konditionen weiterberechnet. Sollte keine weitere Betreuung möglich sein, werden die Tiere auf Kosten der Kund*innen in eine Tierpension oder ein Tierheim verbracht (30 € Aufwandspauschale zzgl. externer Kosten).
Verfrühte Rückkehr
Eine anteilige Rückerstattung des Betreuungspreises erfolgt nicht.
2. Hausbesuche
Preise & Zahlungsbedingungen für Hausbesuche
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Nach Vertragsabschluss wird eine Rechnung erstellt.
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Für Hausbesuche ist eine Anzahlung von 40 % des Gesamtbetrages mit Vertragsabschluss sofort zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens mit Beginn der Betreuung per Überweisung zu zahlen.
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Für die Anfahrt gelten bei Hausbesuchen gestaffelte Preise je nach Entfernung ab Fahrhauerstraße 23, 45329 Essen. Die Staffelung beginnt ab 5 km und wird transparent ausgewiesen.
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Zusatzleistungen, die Betreuung mehrerer Tiere sowie ein erhöhter Verantwortungsumfang (z. B. durch besondere Pflegeanforderungen oder Medikamentengabe) können zu einer Anpassung des Preises führen. Die entsprechenden Mehrkosten werden vorab im individuellen Angebot transparent ausgewiesen.
Stornierungsbedingungen für Hausbesuche
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Stornierungen bis 4 Wochen vor Betreuungsbeginn: volle Rückerstattung inkl. Anzahlung
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Stornierungen bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn: Rückerstattung des Restbetrages, Anzahlung wird einbehalten
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Stornierungen innerhalb von 14 Tagen: keine Rückerstattung
3. Beratungs- & Pflegeleistungen
Beratungen
Ruhrpott Rabauken bietet kostenpflichtige Beratungen zu folgenden Themen an:
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artgerechte Haltung und Pflege
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bedarfsgerechte Fütterung
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Auswahl und Anschaffung von Haustieren
Diese Beratungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen sowie auf Grundlage allgemein anerkannter Fachinformationen. Sie ersetzen keine tierärztliche Beratung oder professionelle Verhaltensberatung durch qualifizierte Hundetrainer*innen. Eine Garantie für bestimmte Ergebnisse oder Verhaltensveränderungen wird nicht übernommen. Kund*innen sind verpflichtet, im Rahmen der Beratung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Ruhrpott Rabauken haftet nicht für Schäden, die aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben entstehen.
Pflegeleistungen
Im Rahmen der mobilen Pflege bietet Ruhrpott Rabauken grundlegende Leistungen wie Fellpflege, Krallen schneiden, Ohrenreinigung, Parasitenkontrolle sowie Unterstützung bei der Medikamentengabe an. Die Pflege erfolgt stets mit Ruhe, Geduld und unter Beachtung des individuellen Charakters und Gesundheitszustands des Tieres. Ziel ist es, den Tieren die Pflegesituation so stressfrei und angenehm wie möglich zu gestalten. Sollte ein Tier während der Pflege übermäßigen Stress zeigen oder gesundheitliche Auffälligkeiten auftreten, wird die Behandlung im Sinne des Tieres abgebrochen und Rücksprache mit den Halter*innen gehalten.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Beratungen und Pflegeleistungen werden separat angeboten und unabhängig von der Tierbetreuung berechnet. Die Vergütung für Beratungen sowie sonstige Pflegeleistungen richten sich nach der aktuell gültigen Preisen. Die Bezahlung erfolgt direkt nach der Leistung in bar oder per Rechnung.
4. Schlussbestimmungen
Kommunikation und Änderungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Gerichtsstand und Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Essen (NRW).
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
